Sowjetische Kriegsgefangene mit erhobenen Händen, bewacht von Wehrmachtssoldaten.

Schicksal der sowjetischen Kriegsgefangenen

Seit vielen Jahren weist Bike for Peace auf das Schicksal der sowjetischen Kriegsgefangenen hin.

In einem Artikel zu unserem Verhältnis zu Belarus und Russland schrieb der Vorsitzende des Vereins, Konni Schmidt bereits 2007:

»Inzwischen steht es immerhin unter Strafe, zu leugnen, dass 6 Millionen Menschen in Auschwitz und den anderen über 1000 Lagern umgebracht wurden.

Aber wer weiß eigentlich, dass in deutscher Gefangenschaft, in den KZs, mehr als 3 Millionen sowjetischer Soldaten ermordet wurden? Die Behandlung der sowjetischen Soldaten war so grausam, dass andere KZ-Gefangene Brotkrumen sammelten für ihre sowjetischen Mitgefangenen.«

Jetzt endlich wird das Thema auch im Bundestag angesprochen.

Im Newsletter des Deutschen Bundestage »Bundestag heute« vom 19. Mai wird aus dem Haushaltsausschuss berichtet:
»Berlin: (hib/wid) Für ihre Forderung, 70 Jahre nach Kriegsende überlebenden sowjetischen Kriegsgefangenen eine symbolische Entschädigung zukommen zu lassen, haben die Fraktionen der Grünen und Linken am Montagabend in einer öffentlichen Anhörung im Haushaltsausschuss einhellige Unterstützung der sechs geladenen Sachverständigen gefunden. Unter den Opfern des Nationalsozialismus waren gefangene Angehörige der Roten Armee nach den Juden die zweitgrößte Gruppe. Etwa drei Millionen von insgesamt mehr als fünf Millionen starben an Hunger, Krankheiten und Entkräftung. Zehntausende wurden von Wehrmacht und SS erschossen. Historiker sehen dahinter ein rassenideologisch motiviertes Kalkül der Machthaber des Dritten Reiches. Das Schicksal der sowjetischen habe sich insofern von dem der Kriegsgefangenen aus westlichen Ländern unterschieden.

Bei der Entschädigung ehemaliger osteuropäischer Zwangsarbeiter durch die im Jahr 2000 gegründete Stiftung ›Erinnerung, Verantwortung und Zukunft‹ wurden Kriegsgefangene ausgeklammert. Antragsberechtigt waren nur jene ehemaligen Rotarmisten, die in Konzentrationslager verschleppt worden waren. Eine erste Bundestagsinitiative, nun auch die Überlebenden dieser Gruppe generell zu entschädigen, scheiterte vor knapp zwei Jahren an der damaligen Mehrheit von Union und Liberalen. Im vorigen Herbst setzten zunächst die Grünen (18/2694), dann die Fraktion der Linken (18/3316) das Anliegen erneut auf die Tagesordnung. Bundespräsident Joachim Gauck sprach sich zum 70. Jahrestag des Kriegsendes ebenfalls dafür aus, die Opfergruppe der sowjetischen Kriegsgefangenen aus dem ›Erinnerungsschatten‹ zu holen. Schätzungen zufolge könnten noch 2000 bis 3000 Betroffene in den Genuss einer Entschädigung kommen.«

 Foto: aus FAKT-Beitrag von ARD,
»Als menschlichen Abfall behandelt«,
gesendet Dienstag 7. Januar 2014

Siehe auch:


 

Aktualisierung, 23.9.2015:
Meldung von «Heute im Bundestag»

2.500 Euro für sowjetische Kriegsgefangene
Haushalt/Ausschuss
Berlin: (hib/MIK) Ehemalige sowjetische Kriegsgefangene können einen finanziellen Anerkennungsbetrag von 2.500 Euro erhalten. Das beschlossen die Mitglieder des Haushaltsausschusses am Mittwochnachmittag, indem sie einem Richtlinienentwurf des Bundesfinanzministeriums einstimmig zustimmten.

Danach ist Voraussetzung für die Anerkennungsleistung, dass der Berechtigte den sowjetischen Streitkräften angehörte und sich zwischen dem 22. Juni 1941 und dem 8. Mai 1945 als Kriegsgefangener in einem deutschen Kriegsgefangenenlager in Gewahrsam befand. Die Leistung wird nicht Personen gewährt, die ihrer unwürdig sind. Unwürdig ist insbesondere, wer Kriegsverbrechen oder Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen oder daran teilgenommen hat.

Die Leistung, auf die kein Rechtsanspruch besteht, wird nur auf Antrag gewährt. Dieser Antrag muss spätestens bis zum 30. September 2017 an das «Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen» in Berlin gerichtet werden.

Die Leistungen sind laut Richtlinie «höchst persönlicher Natur» und daher nicht übertragbar. Erben von ehemaligen sowjetischen Kriegsgefangenen haben kein Antragsrecht. Wenn der Berechtigte jedoch selbst den Antrag gestellt hat und anschließend gestorben ist, können nach seinem Tod auch hinterbliebene Ehegatten beziehungsweise seine hinterbliebenen Kindern die Anerkennungsleistungen ausgezahlt werden.

Die Abgeordneten aller Fraktionen würdigten die Möglichkeit der finanziellen Anerkennung als «herausragende Leistung» des Ausschusses. Wichtig sei, dass die Richtlinie nun schnell umgesetzt werde.