EUROLARErneuerbare Energien sollten Vorrang in der Flächennutzungsplanung haben

Dass Deutschland in der Stromerzeugung aus neuen Erneuerbaren Energien (also ohne die in manchen Ländern umfangreich und traditionell genutzte Wasserkraft aus großen Stauseen) die Weltspitzenstellung einnimmt, geht auf das "Gesetz zum Vorrang Erneuerbarer Energien" (EEG) vom Jahr 2000 zurück.

Wie der volle Name dieses Gesetzes sagt, erhielten Erneuerbare Energien eine Priorität bei Einspeisung ins Stromnetz (garantierter Netzzugang) und eine gesetzlich festgelegte Vergütung. Fortan war es nicht mehr möglich, diesem Strom den Marktzugang zu versperren oder Investitionen durch zu geringe Vergütungssätze zu verhindern.

Das Ergebnis ist, dass in nur sieben Jahren der Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromversorgung von 4,5 auf 13 % angewachsen ist. Den Löwenanteil stellt dabei die Windkraft, nämlich etwa 7 %. Ein weiteres Ergebnis ist das Entstehen einer neuen Industrie mit dem weltweit höchsten technologischen Profil und etwa 150.000 neuen Arbeitsplätzen, davon allein 74.000 im Bereich der Windkraft. Das Gesetz ist zum internationalen Vorbild geworden. Kurzum: Es ist ein politischer und wachsender wirtschaftlicher Exportschlager. Es ist ausschlaggebend dafür, dass der Weltklimarat die Windkraftanlagen als wichtigste neue Technologie für den Weltklimaschutz bezeichnet.

Erneuerbare werden sehr unterschiedlich genutzt

Dabei könnte der Beitrag Erneuerbarer Energien zur deutschen Stromversorgung schon jetzt bei etwa 20 % liegen, mit noch mehr Arbeitsplätzen, wenn der Ausbau in allen Bundesländern so erfolgt wäre, wie es einige vormachen. Die Einführungsunterschiede sind gravierend: In Sachsen-Anhalt wird z.B. schon jetzt so viel Windstrom erzeugt, dass er 36 % des dort verbrauchten Stroms ausmacht. Schlusslichter sind dagegen Hessen (1,85 %), Bayern (0,5 %) und Baden-Württemberg (0,46 %)…

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Beitrag von Hermann Scheer, Präsident von EUROSOLAR,
erschienen in Demokratische Gemeinde , September 2007

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